Therapieplatz

Was müssen Sie tun, um bei mir einen Therapieplatz zu bekommen?

Sie rufen mich an und schildern mir Ihr Anliegen sowie kurz die Probleme, die Sie zur Aufnahme einer Psychotherapie bewegen. Ich biete baldmöglichst einen Termin für ein Erstgespräch an, zu dem Sie Ihre Krankenversichertenkarte und, falls möglich, einen Überweisungsschein mitbringen.
Für dieses Gespräch nehme ich mir 50 min Zeit, es dient zum Kennenlernen sowie einer Orientierung über Ihre Problematik, was Sie bisher zur Lösung unternommen haben und welche Ziele Sie haben.
Am Ende des Gesprächs informiere ich Sie, welche Wege und Möglichkeiten es gibt, Ihr Problem zu bewältigen und welche ich Ihnen anbieten kann. Zusätzlich informiere ich auch bei Bedarf über eine mögliche unterstützende Medikation.

Wenn Sie sich dann für weitere Gespräche oder eine Psychotherapie bei mir entscheiden, melden Sie sich einige Tage später bei mir, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.

Seit dem 1.4.18 müssen kassenärztlich versicherte Patientinnen und Patienten mindestens zwei psychotherapeutische Sprechstunden und zwei probatorische Sitzungen bei der PsychotherapeutIn ihrer Wahl besuchen, bevor sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen können.
In der Sprechstunde, die meistens zeitnah zu Ihrem Telefonanruf stattfinden kann, wird geklärt, ob eine Psychotherapie nötig ist, oder ob andere unterstützende oder medizinische Maßnahmen erforderlich sind.

Wer bezahlt die Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen. Ich rechne als kassenärztlich zugelassene Psychotherapeutin direkt mit den Kassen ab.
Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Beihilfe und häufig auch die privaten Kassen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie.

Es gibt auch immer die Möglichkeit, die Stunden selber zu bezahlen. Fragen Sie für weitere Informationen bitte nach.